Damit Sie gut informiert sind, ist mir wichtig. Offenheit, Klarheit und Ehrlichkeit sind die Basis unserer Zusammenarbeit - gemeinsam für Ihre Gesundheit!
Nach einer ausführlichen diagnosegestützten Fallanalyse erhalten Sie von mir eine Einschätzung Ihres gesundheitlichen Zustandes sowie den therapeutischen Möglichkeiten in meiner Praxis.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen des Heilpraktikers in aller Regel nicht. Sofern Sie eine Private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für sich oder Ihre Angehörigen abgeschlossen haben, können die Kosten erstattet werden, abhängig von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag/Tarif.
Private Krankenversicherungen oder Beihilfeträger begrenzen ihre Erstattungen oftmals auf bestimmte Sätze und leisten lediglich pauschale Erstattungsbeträge.
Hierbei orientieren sie sich insbesondere am „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH) aus dem Jahre 1985. Die GebüH findet im meiner Praxis insofern Anwendung, als das die von mir erbrachten Leistungen anhand der jeweiligen Ziffern des GebüH in Rechnung gestellt werden, nicht jedoch nach den zugeordneten Beträgen. Diese bemessen sich anhand des aktuell gültigen Stundenhonorars. Der nicht erstattete Anteil ist jeweils selbst zu tragen.
Für Seminare und Vorträge kommt das individuell abgestimmte Honorar zur Anrechnung.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren wie: Zielgruppe, Thema, Veranstaltungsort (Anfahrt), individuelle Seminar-, und Vortragswünsche/-anpassungen etc. ab.
Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot, das auf Ihre Wünsche & Vorstellungen zugeschnitten ist.